Ja. Abschnitt 9.2 verlangt regelmäßige interne Audits nach einem Zeitplan, den Sie selbst festlegen, und bei jedem jährlichen Überwachungsaudit prüft die Zertifizierungsstelle, ob seit ihrem letzten Besuch eines stattgefunden hat.
Rechnen Sie damit, dass der Auditor gleich am ersten Tag drei Dinge sehen will: das aktuelle Auditprogramm, den letzten Bericht zum internen Audit und den Korrekturmaßnahmen-Tracker mit dem Stand jeder Feststellung. Diese Unterlagen gleicht er anschließend miteinander ab. Hat das Audit abgedeckt, was das Programm für dieses Jahr vorsah? Wurden die Feststellungen bearbeitet? Sind die des Vorjahres geschlossen geblieben?
Das Audit in einem Überwachungsjahr darf schlanker sein als das erste. Je nach Programm umfasst es etwa die Abschnitte 4 bis 10 und ein Drittel der Maßnahmen aus Anhang A, mit Schwerpunkt auf Bereichen, die sich verändert haben. Stattfinden muss es trotzdem. Die Regeln für Zertifizierungsstellen schreiben vor, dass jedes Überwachungsaudit Ihre internen Audits und die Managementbewertung betrachtet. Ein Jahr ohne internes Audit gilt deshalb als Abweichung von Abschnitt 9.2.
Üblich sind sechs bis zehn Wochen vor dem Überwachungstermin. So bleibt Zeit, Feststellungen zu schließen und die Managementbewertung abzuhalten, und die Nachweise sind noch aktuell, wenn der Zertifizierungsauditor kommt.